Brandschutztüren und –tore

Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Befähigte Personen geprüft werden. Bei Feststellanlagen dürfen dies nur noch ausgebildete Fachkräfte mit Kompetenznachweis durchführen, welcher alle fünf Jahre aktualisiert werden muss. Um im Schadensfall nicht die Ansprüche gegenüber dem Feuer- und Sachversicherer zu verlieren, sind entsprechende Prüfungen äußerst wichtig. Verantwortlich für die Funktionsfähigkeit und den betriebssicheren Zustand von Brandschutztüren und -toren sowie Feststellanlagen sind Bauherr, Betreiber und Arbeitgeber.


Wir, die Michael Pröpster Metallbau-GmbH & Co.KG helfen Ihnen, Ihrer Pflicht nachzukommen. Mit ausgebildetem Personal prüfen wir Ihre Brand- und Rauschutztüren und  -Tore, auch die wiederkehrende Prüfung von Feststellanlagen führen wir für Sie durch.


Als Nachweis erhalten Sie ein Prüfprotokoll, welches Ihrerseits aufbewahrt werden muss.


Haben Sie noch Fragen? Wir sind gerne für Sie da.

Ansprechpartner:

Befähigte Person für Brandschutztüren und –tore
Internationaler Schweissfachmann

Fachkraft für Feststellanlagen

Befähigter Regalprüfer
proepster@mpn-metallbau.de